S-Bahn-Lokführer lässt Kind ans Führerpult – Bahn: „Kein Spielraum für so ein Verhalten“

Ein 8-jähriger Junge soll kurzzeitig einen Zug der Stuttgarter S-Bahn gesteuert haben. Der Vorfall habe sich einem Medienbericht zufolge kürzlich auf der Linie S6 zwischen Stuttgart-Feuerbach und Weil der Stadt ereignet. Der Lokführer bestreitet, dass der Junge den Zug fahren durfte.


Eigentlich werden Züge bekanntermaßen von ausgebildeten Triebfahrzeugführern überaus verantwortungsvoll geführt. In einem Fall, der jetzt bekannt wurde, soll allerdings ein 8-Jähriger unter den Augen des Bahnmitarbeiters eine S-Bahn im Streckeneinsatz gesteuert haben. Darüber hinaus befand sich offenbar noch eine weitere Person im Führerraum. Wie ein Fahrgast gegenüber der BILD verriet, ließ man den Buben auf dem Führersitz Platz nehmen. „Das Kind durfte auch den Tempo-Regler und andere Dinge bedienen“, soll der Augenzeuge berichtet haben. Die Rollos des Führerraums seien als Sichtschutz unten gewesen, dennoch wäre das Geschehen gut zu verfolgen gewesen.

Nach Angaben der BILD habe der Bahnmitarbeiter eingeräumt, dass er dem Jungen erlaubt habe, sich auf seinen Platz zu setzen. Eine Bedienung des Fahrschalters durch den Jungen bestreitet der Triebfahrzeugführer hingegen.

Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigten inzwischen zwei Bahnsprecher den Vorfall. Man wies aber auch ganz klar darauf hin, dass jedem Triebfahrzeugführer in der Ausbildung beigebracht werde, dass so ein Verhalten nicht akzeptabel sei. „Da gibt es absolut keinen Spielraum. So etwas ist grundsätzlich verboten“, sagte eine Bahnsprecherin. Man werde den Vorfall nun auch zum Anlass nehmen, alle Triebfahrzeugführer nochmals zu sensibilisieren. Ein weiterer Bahnsprecher ergänzte und verwies auf die geltenden Regeln: „Die Vorschriften bestehen, um dem Eisenbahnsystem und unseren Fahrgästen Sicherheit zu garantieren.“ Da könne man keine Abstriche dulden.

Dem Triebfahrzeugführer könnten nun möglicherweise arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Die weiteren Maßnahmen werden gegenwärtig geprüft, sagte der Bahnsprecher. Ob dies auf eine Abmahnung hinauslaufe, wie es die BILD berichtet, sei aktuell noch nicht entschieden.


red – aktualisiert

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