Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet - § 62 Abs. 2 EBO. (Foto: © Bahnblogstelle)

67-jähriger Radfahrer legt sich ins Gleis, um sich auszuruhen

Keine gute Idee hatte ein 67-jähriger Radfahrer, als er sich am vergangenen Samstagabend in Petershagen nahe der Ortschaft Windheim (Kreis Minden-Lübbecke) zum Ausruhen in den Gleisbereich legte. Der Triebfahrzeugführer eines herannahenden Regionalexpress hatte den Mann bemerkt und konnte seinen Zug gerade noch rechtzeitig zum Stillstand bringen.


Der 21-jährige Triebfahrzeugführer war aus Nienburg kommend in Richtung Minden unterwegs. Als er die Person auf dem eingleisigen Streckenabschnitt erkannte, leitete er sofort eine Schnellbremsung ein und gab ein akustisches Achtungssignal ab. Der 67-Jährige hörte dies offenbar und verließ mit seinem Fahrrad das Gleis. Zu einer Berührung mit dem Zug kam es zum Glück nicht.

Der Radfahrer wurde vorsichtshalber durch den alarmierten Notarzt untersucht. Nachdem die Polizei festgestellt hatte, dass der Mann nüchtern war, wurde er in die Obhut seiner Ehefrau übergeben. Aufgrund einer Sprachbarriere war eine Befragung des 67-Jährigen durch die Polizisten nicht möglich. Der Mann konnte lediglich seinen Namen nennen und gab an, dass er müde war und sich deshalb hingelegt hatte.

Gegen 21:50 Uhr hatte der Triebfahrzeugführer den Vorfall bei der Polizei Minden per Notruf 110 gemeldet. Zudem wurde der zuständige Notfallmanager der Deutschen Bahn informiert. Die Strecke war für gut 30 Minuten gesperrt. Danach konnte der Zug seine Fahrt fortsetzen. Gegen den 67-Jährigen leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr ein.


red/Pol

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .