Bundesnetzagentur genehmigt Stationsentgelte 2019 – Preisanstieg geringer als im Vorjahr

Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag die Entgelte für die Nutzung der Personenbahnhöfe der DB Station&Service AG im Jahr 2019 genehmigt. Nach Aussage des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, falle der Anstieg der Stationspreise im Jahr 2019 deutlich schwächer aus als im Vorjahr. Zugleich betonte Homann, dass man die Weichen für eine transparente Fortentwicklung der Preise gestellt habe.


Die Bundesnetzagentur hat die von der DB Station&Service AG beantragten Entgelte für den Schienenpersonennahverkehr und den Schienenpersonenfernverkehr genehmigt. Hierbei wurden verschiedene Kostenansätze nicht in der eingereichten Höhe akzeptiert, teilt die Behörde mit. Die Entgeltobergrenze wurde gekürzt. Die durchschnittliche Preissteigerung für das Jahr 2019 betrage laut Bundesnetzagentur 1,11 Prozent und falle damit im Vergleich zum Vorjahr (2,96 Prozent) geringer aus.

Bereits im Vorfeld zur diesjährigen Entgeltgenehmigung hatte die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben auf ein transparentes Verfahren zur entgeltrelevanten Berücksichtigung von Investitionen an Bahnhöfen hingewirkt. Damit seien die Kunden der DB Station&Service AG nun in der Lage, die Preise besser nachvollziehen zu können.

Die gesetzlich vorgesehene Stationspreisbremse fand bei der Prüfung der Stationsentgelte durch die Bundesnetzagentur zum zweiten Mal Anwendung. Für die Stationspreisbildung werden die Stationsentgelte des Schienenpersonennahverkehrs ausgehend von dem Stand in 2017 an die jährliche Entwicklung der Regionalisierungsmittel gekoppelt. Diese Mittel stehen den Bundesländern für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung. Preisliche Abweichungen hiervon sind ausschließlich unter der Voraussetzung einer Vereinbarung zwischen dem Stationsbetreiber und einer Gebietskörperschaft, wie zum Beispiel einem Bundesland, gesetzlich möglich.

Die Stationsentgelte für den Schienenpersonenfernverkehr orientieren sich an der Entgeltentwicklung im Schienenpersonennahverkehr. Zugleich wird die bewährte regionale Unterscheidung der Stationspreise nach Aufgabenträgergebieten beibehalten.

Die nun beschlossenen Stationsentgelte gelten ab dem Jahr 2019. Bis dahin werden die Entgelte noch nach den bisherigen Stationspreisen abgerechnet. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist noch nicht bestandskräftig.


red

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