Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten beschlossen

Die Bundesregierung will mehr Dynamik in die Bereiche Verkehr und Infrastruktur bringen. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Planungsbeschleunigung beschlossen.


Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (18. Juli) den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es soll die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von infrastrukturellen Verkehrsprojekten beschleunigen.

Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mache man jetzt „mehr Tempo beim Infrastrukturbau“. Das Ziel sei: Engpässe zu beseitigen und dabei keine Zeit zu verlieren. „Unsere Rekordmittel sollen schnell in konkrete Sanierungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen fließen.“ Die Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen einfacher, effizienter, transparenter, und schneller werden. „Wir wollen Doppelprüfungen vermeiden. Bürokratie abbauen, Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung stärken und den Klageweg zügiger abschließen“, so Scheuer.

Der Entwurf zum Planungsbeschleunigungsgesetz orientiere sich an der „Strategie Planungsbeschleunigung“. Diese hatte das Bundesverkehrsministerium bereits 2017 auf den Weg gebracht, weil in Deutschland die Genehmigung eines Bauvorhabens – auch im europäischen Vergleich – zu lange dauerte.

Kernelemente des Gesetzesentwurfs

Planungs- und Genehmigungsverfahren

  • Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA): Bei Schienenvorhaben soll das EBA, das für die Planfeststellung zuständig ist, auch das vorgelagerte Anhörungsverfahren übernehmen.
  • Verstetigung der Verkehrsentwicklungsprognose: Die Verkehrsentwicklungsprognose des Bundes soll bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur dann aktualisiert werden, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung (um mindestens 3 dbA) anzunehmen ist.
  • Vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Maßnahmen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bau bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen beginnen
  • Beauftragung eines Projektmanagers: Die zuständigen Behörden können in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und auf dessen Kosten einen Projektmanager einsetzen, der sie bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens unterstützt.

Bürgerbeteiligung

  • Der Vorhabenträger wird verpflichtet, ergänzend zu den geltenden Bekanntmachungsregelungen alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.

Gerichtsverfahren

  • Beschränkung auf eine Gerichtsinstanz: Im Bereich der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben.
  • Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Die zur Begründung einer Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel müssen innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung beigebracht werden. Das Gericht hat verspätetes Vorbringen der Klägerseite unberücksichtigt zu lassen, wenn diese die Verspätung zu vertreten hat.

Kritik kommt von Umweltverbänden

Kritische Stimmen kommen hingegen von Seiten der führenden deutschen Umweltverbände. Sie warnen vor Einschnitten bei Umwelt- und Mitspracherechten. „Mit der aktuellen Gesetzesinitiative des Bundesverkehrsministeriums würden Umweltrecht und Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände und Bürger stark eingeschränkt“, erklärten die Deutsche Umwelthilfe, der Naturschutzbund Deutschland und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).


red

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