Hamburg: Oberverwaltungsgericht stoppt Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona

Juristische Niederlage für die Deutsche Bahn: Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. August 2018 dem Eilantrag einer anerkannten Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss zu der Verlegung des bestehenden Fernbahnhofs Hamburg-Altona stattgegeben. Damit dürfen die Arbeiten zur Vollziehung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses nicht fortgeführt werden.


Die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin beabsichtigt, den bisher für den Fern- und Regionalverkehr genutzten Kopfbahnhof Hamburg-Altona durch einen im Bereich der jetzigen S?Bahn-Station Diebsteich neu zu errichtenden Durchgangsbahnhof zu ersetzen. Gegen den hierzu im Dezember 2017 ergangenen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes haben ein Verein, der nach seiner Satzung für ein menschen- und umweltverträgliches Verkehrswesen eintritt, sowie eine Privatperson Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt.

© Architekturbüro C.F. Möller

Wie das Oberverwaltungsgericht mitteilt, war der Eilantrag des nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz antrags- und klagebefugten Vereins erfolgreich. Das Gericht hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss an einer unzureichenden Problembewältigung hinsichtlich der mit der Verlegung des Bahnhofs entfallenden Verladeeinrichtung für Autoreisezüge im bisher genutzten Kopfbahnhof Hamburg-Altona leidet: „Der Planfeststellungsbeschluss sieht keinen gleichwertigen Ersatz vor und stellt einen rechtzeitigen Ersatz auch weder zeitlich noch inhaltlich sicher. Die im Planfeststellungsbeschluss der Vorhabenträgerin auferlegte bloße Verpflichtung, die Planungen für eine neue Verladeeinrichtung aufzunehmen und sicherzustellen, dass eine neue und gleichwertige Verladeeinrichtung in räumlicher Nähe zum bestehenden Kopfbahnhof zusammen mit dem neuen Bahnhof in Betrieb genommen werden kann, löst das durch die Planung aufgeworfene Problem nicht. Aus dieser Bestimmung wird bereits nicht hinreichend deutlich, dass der Betrieb der bestehenden Verladeeinrichtung erst dann aufgegeben werden kann, wenn auch die neue Verladeeinrichtung errichtet worden ist. Sie trifft jedenfalls keine Vorkehrungen im Hinblick darauf, dass mit einem Scheitern der Verlegung der Verladeeinrichtung die vollständige Umsetzung des gesamten Vorhabens – die Verlegung des Bahnhofs – verhindert würde. Davon abgesehen kann ohne Kenntnis des künftigen Standorts einer neuen Verladeeinrichtung für Autoreisezüge die der Planung zugrunde liegende Variantenabschätzung (zugunsten einer Ersetzung des Kopfbahnhofs) nicht sachgerecht vorgenommen werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des OVG Hamburg.

Eine Reihe weiterer im Verfahren angesprochener Fragen zur Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bedurften angesichts dieses Mangels der Planung keiner abschließenden Beurteilung durch das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren. Sie bleiben einer vertieften Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten. Hingegen hat es sich bereits jetzt dahingehend geäußert, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen war und durchgeführt worden ist.

Den Eilantrag der Privatperson hat das Oberverwaltungsgericht dagegen als unzulässig abgelehnt. Das Gericht erklärt hierzu: „Der Antragsteller ist von der Planung schon nicht in eigenen schützenswerten Rechten betroffen. Sein Interesse an der Beibehaltung einer für ihn aufgrund seines Wohnortes vorteilhaften Lage des Bahnhofs für die Nutzung für Fernverkehrsfahrten teilt er mit einer nicht bestimmbaren Anzahl von Nutzern. Es ist daher nur als genereller Belang des Bahnverkehrs zu berücksichtigen. Die Verlängerung des Weges eines potentiellen Fahrgastes zum nächstgelegenen Bahnhof infolge einer Änderung der Eisenbahninfrastruktur um einige Minuten ist außerdem objektiv von so geringem Gewicht, dass dieser Belang nicht als Einzelbelang in die Abwägung einzubeziehen war.“

Laut einem Bericht des NDR teilt die Deutsche Bahn mit, dass man den Beschluss nun intensiv – auch mit den Projektpartnern – prüfen und im Anschluss über die weiteren Schritte entscheiden wolle. Seitens der Hamburger Wirtschafts- und Verkehrsbehörde sei man, so berichtet der NDR weiter, offenbar zuversichtlich, dass die DB Netz AG und das Eisenbahn-Bundesamt die beanstandete Ungewissheit über die Verladeanlage zügig beseitigen werden. Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) sagte gegenüber dem Rundfunk, ihn erstaune die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, den Bau wegen einer fehlenden Auto-Verladestation zu verhindern. „Hier erstaunt es mich sehr, dass in so einem Punkt seitens des Gerichts ein Baustopp verhängt wird. Damit will ich nur einmal die Andeutung machen: Es scheint ja immer noch komplizierter zu werden, Planfeststellungsverfahren überhaupt auf den Weg zu bringen.“


red/OVG Hamburg/NDR

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