Bundesnetzagentur lehnt Genehmigungsantrag der DB Netz AG zu geplantem Anreizsystem ab

Die Bundesnetzagentur hat einen vom Schienennetzbetreiber der Deutschen Bahn gestellten Genehmigungsantrag zu einem Anreizsystem abgelehnt. Zuvor hatten sich die DB Netz AG und die Eisenbahnbranche mit Begleitung des Bundes und auch der Bundesnetzagentur auf Eckpunkte eines Anreizsystems verständigt, das nach Angaben der DB von der Mehrheit des Marktes getragen worden sei.


An dem Antrag der DB Netz AG für ein Anreizsystem zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes und zur Verringerung von Störungen hat die Bundesnetzagentur unter anderem beanstandet, dass „wesentliche Eckpunkte nicht ausreichend mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgestimmt waren“. Zudem wurde aus Sicht der Netzhüter „die besondere Situation des kurzfristigen Schienengüterverkehrs nicht adäquat berücksichtigt“. Darüber hinaus enthielt das System „unangemessene Regelungen zur Entgeltminderung, zum Haftungsausschluss und zur Streitschlichtung“, teilt die Bundesnetzagentur mit.

„In dem vorgelegten Anreizsystem wurden insbesondere die Anforderungen der Unternehmen des Schienengüterverkehrs nicht ausreichend berücksichtigt“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Zudem seien „die tatsächlichen Pünktlichkeitsniveaus der Personenverkehrs- und Güterverkehrsunternehmen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben in das Anreizsystem eingeflossen“, führt Homann weiter aus.

Die Bundesnetzagentur geht nach eigenen Angaben davon aus, dass mit der nun erfolgten Präzisierung der Anforderungen ein mit den Marktteilnehmern abgestimmtes, neues Anreizsystem erarbeitet werden kann.

Baustellenbedingte Netzstörungen

Das Anreizsystem sah auch Zahlungen der DB Netz AG an die Eisenbahnverkehrsunternehmen bei Verspätungen aufgrund von Baumaßnahmen im Schienennetz vor. Diese Regelungen und Zahlungshöhen waren zuvor laut der Bonner Behörde zwischen den Marktakteuren diskutiert und durch eine breite Mehrheit des Marktes getragen worden. Auch die Bundesnetzagentur hält die Regelungen nach eigenen Angaben für ausgewogen. „Die isolierte Genehmigung eines Teilbereichs des Anreizsystems war aber nicht möglich“, teilt die Behörde mit.

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur wäre die Einführung von Kompensationen bei baustellenbedingten Verspätungen aber außerhalb des Genehmigungsregimes weiterhin kurzfristig möglich. Die Bundesnetzagentur habe der DB Netz AG hierzu entsprechende Möglichkeiten aufgezeigt, heißt es.

Stellungnahme der DB Netz AG

„Wir bedauern sehr, dass das am Runden Tisch Bau erarbeitete Anreizsystem für die Eisenbahnbranche von der Bundesnetzagentur abgelehnt wurde“, erklärt die DB Netz AG in einer Stellungnahme. „Dem deutschen Eisenbahnsektor droht damit, seine im europäischen Vergleich wichtige Rolle bei der Ausgestaltung eines diskriminierungsfreien und zugleich praktikablen und transparenten Anreizsystems zu verlieren.“

Die DB Netz AG wolle den Bescheid der Bundesnetzagentur auswerten und anschließend gemeinsam mit den Partnern des Runden Tisches Bau über das weitere Vorgehen beraten.


red