Gegenstände im Bereich Chemnitz-Süd auf Gleise gelegt – Bundespolizei ermittelt und sucht Zeugen

Am Donnerstag (6. September) überfuhr ein Regionalzug der Erzgebirgsbahn auf der Strecke zwischen Chemnitz und Aue, im Bereich Chemnitz Süd, mehrere im Gleis liegende Gegenstände. In der Nähe des Vorfalls wurden offenbar Kinder gesichtet.


Nachdem eine Regionalbahn am Donnerstagnachmittag, gegen 16 Uhr, mehrere Gegenstände überfuhr, wurde die betreffende Strecke sofort gesperrt. Eingesetzte Bundespolizisten stellten vor Ort fest, dass auf einer Gesamtlänge von ca. 4,5 Meter mehrere Steine, Betonplatten und Holzstücke auf die Gleise gelegt wurden. Personen konnten in der näheren Umgebung nicht festgestellt werden. An der Bahn entstand Sachschaden, Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt. Die Bahnstrecke war für etwa eine Stunde gesperrt.

Laut Polizeiangaben kam es bereits zwei Tage zuvor, am Dienstag (6. September), im selben Bereich zu einem ähnlichen Vorfall. Hier wurden ebenfalls in den Nachmittagsstunden mehrere Gegenstände auf die Schienenköpfe gelegt, die dann von einem Zug überfahren wurden. Die Bundespolizei hat die Ermittlungen wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Da die Beamten in beiden Fällen vor Ort keine Personen feststellen konnten, bittet die Bundespolizeiinspektion Chemnitz Zeugen, die mögliche Beobachtungen zu diesem Sachverhalt gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 0371 4615-105 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Bundespolizei warnt vor derartigen Taten

„Solche Handlungen sind keine Kavaliersdelikte! Aufgelegte Schottersteine können unter Umständen zum Entgleisen von Zügen führen. Zum einen können Reisende verletzt werden, aber auch hohe Sachschäden können die Folge sein“, warnt die Bundespolizei. Darüber hinaus können Steine oder Steinsplitter beim Überfahren wie Geschosse in alle Richtungen geschleudert werden, wodurch lebensbedrohliche Verletzungen herbeigeführt werden können. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Aufenthalt am und im Gleisbereich lebensgefährlich und daher verboten ist. Zudem appelliert die Bundespolizei an alle Eltern, ihre Kinder über die Gefahren von Bahnanlagen aufzuklären.


red

Titelfoto: © Bundespolizei