Bundespolizei warnt vor missbräuchlicher Nutzung von gefälschten Hessentickets

Wegen gehäuft festgestellter, missbräuchlicher Nutzung von gefälschten Hessentickets, war die Bundespolizei am vergangenen Dienstag (11. September) gemeinsam mit Prüfern der Verkehrsverbünde in Regionalzügen zwischen Kassel und Frankfurt am Main unterwegs.


Am Dienstag stellten Beamte der Bundespolizei, die gemeinsam mit Prüfern der Verkehrsverbünde in Regionalzügen zwischen Kassel und Frankfurt am Main unterwegs waren, zahlreiche Fahrgelddelikte – darunter auch gefälschte Hessentickets – fest. Im Nachgang der gemeinsamen Kontrolle hat die Bundespolizeiinspektion Kassel Ermittlungen aufgenommen und gegen alle illegalen Nutzer ein Strafverfahren eingeleitet.

„Die Maßnahmen richten sich gegen die verbotene Mehrfachnutzung und den illegalen Weiterverkauf der Hessentickets“, teilt die Bundespolizei mit. Zudem werde man die enge Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen fortsetzen und auch künftig weitere Kontrollen durchführen. Grund dafür ist, dass nach Polizeiangaben so genannte „Hessenticket-Verkäufer“ vor allem in Kassel, Gießen und Frankfurt am Main an den Bahnhöfen unterwegs sind. Die Bundespolizei warnt daher: Wer mit einem verfälschten Hessenticket fährt und dabei als Nutzer auf solchen Tickets eingetragen ist, macht sich strafbar.

Hintergrund: Das Hessenticket kostet 35 Euro und gilt montags bis freitags, ab 9 Uhr bis Betriebsende, in den Zügen des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) und des Nordhessischen Verkehrsverbunds (NVV) für beliebig viele Fahrten in ganz Hessen mit bis zu fünf Personen. Die Nutzung durch mehr als fünf Personen und der Weiterverkauf der Tickets sind verboten. Der RMV und NVV haben ihre Tarifbestimmungen dahingehend geändert, dass die Fahrkarten seit dem 1. Januar 2018 personengebunden sind. Das bedeutet, dass alle Nutzer auf dem Ticket eingetragen werden müssen.

Die so genannten „Hessenticket-Verkäufer“ bedrängen Reisende und bieten für ein Entgelt an, auf einem angeblich legal erworbenen Ticket mitzureisen. Nach der Fahrt werden die Namen verbotenerweise entfernt und erneut auf die beschriebene Weise benutzt. Dadurch entsteht den Verkehrsunternehmen ein erheblicher Schaden.

Sachdienliche Hinweise, insbesondere, wenn solche Mitfahrgelegenheiten auf missbräuchlich genutzte Hessentickets angeboten werden, sind unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 oder der kostenfreien Service-Nr. der Bundespolizei 0800 6 888 000 bzw. über Internet www.bundespolizei.de erbeten.


red

Titelfoto: © Bundespolizei (Symbolbild)