Unfallgutachter bemängeln „gewisse Oberflächlichkeit und Nachlässigkeit“ beim Bahnbetriebspersonal

Die Gutachter des Untersuchungsberichts zur Zugkollision im Cuxhavener Bahnhof vom 20. Februar 2018 finden in ihrer Schlussfolgerung deutliche Worte zur allgemeinen Häufung von Zugunfällen und anderen gefährlichen Ereignissen aufgrund menschlichen Versagens. Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung bemängelt, dass sich bei einigen Bahnmitarbeitern offensichtlich „eine gewisse Oberflächlichkeit und Nachlässigkeit“ eingestellt habe.


Zugkollisionen und andere gefährliche Ereignisse machen erneut deutlich, dass „immer wieder der Verstoß gegen einfache und klare Regeln zu schweren Unfällen oder gefährlichen Situationen im Bahnbetrieb“ führt, erklärt die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU).

Die mangelhafte Prüfung des freien Fahrwegs, das Nichtanbringen von Hilfssperren und Merkhinweisen aber auch das Nichteinhalten von vorgeschriebenen Wortlauten bei be­triebswichtigen Gesprächen seien anschauliche Beispiele. Auch die fehlerhaften betrieblichen Regeln in Bezug auf die vorhandene Gleisfreimeldeeinrichtung veranschaulichen, dass auch betriebliche Handlungs­anweisungen, wie das Betriebsstellenbuch (Bebu), nicht immer fehlerfrei sind. Dieser Sachverhalt müsse den betrieblichen Führungskräften auffallen. Aber auch die Mitarbeiter sollten bei ihrer täglichen Arbeit und im Umgang mit diesen Unterlagen solche Fehler feststellen und die Klar- bzw. Richtigstellung dessen bei ihren Vorgesetzten einfordern, heißt es von Seiten der Gutachter. Ein zusätzliches Beispiel sei zudem das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Triebfahrzeugführer. Die BEU erklärt dazu: „Systeminhärente Sicherheitsreserven werden durch derartiges Handeln bzw. Unzulänglich­keiten angetastet, wenn nicht sogar aufgezehrt.“

Nach Ansicht der Unfallgutachter bestätige sich der aus zurückliegenden Untersuchungen gewonnene Ein­druck, wonach sich offensichtlich „bei einigen Mitarbeitern im Bahnbetrieb eine gewisse Oberflächlichkeit und Nachlässigkeit“ eingestellt habe. „So werden elementarste Regeln im Bahnbetrieb, die jeder Mitarbeiter verinnerlicht haben sollte, einfach nicht angewendet. Die­ser Einstellung müssen die Aufsichts- und Führungskräfte konsequent entgegentreten“, erklärt die BEU. Denn, die strikte Einhaltung des betrieblichen Regelwerks durch die Mitarbeiter sei heute, und werde auch in Zukunft beim Einsatz zusätzlicher technischer Einrichtungen, unabdingbar für die Sicherheit im Bahnbetrieb.

Die DB Netz AG habe nach Angaben der Bundesstelle in der jüngsten Vergangenheit bereits eine Reihe von Maßnahmen ent­wickelt und umgesetzt. Durch Ausbildung, Training und Überwachung soll das betriebliche Handeln ihrer Mitarbeiter gefestigt und verbessert werden. Der Erfolg dieser Maßnahmen bleibe aber abzuwarten, erklärten die Gutachter.


red

Titelfoto: © Bahnblogstelle (Archiv)