Gleisquerer greift Bahnmitarbeiter an – Bundespolizei nimmt Täter vorläufig fest

Ein 26-Jähriger hat am Samstagabend (6. Oktober), gegen 17:30 Uhr, am Stuttgarter Bahnhof Bad Cannstatt einen 59-Jährigen ins Gesicht geschlagen und einem 22-Jährigen in den Unterarm gebissen. Ersten Ermittlungen zufolge hielt sich der mutmaßliche Täter im Gleisbereich auf, weshalb ihn die Mitarbeiter der Deutschen Bahn aufforderten, den Gefahrenbereich zu verlassen.


Laut Polizeiangaben entwickelte sich zwischen dem 26-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der sich zunächst im Gleisbereich aufhielt, und den Bahnmitarbeitern eine verbale Streitigkeit, welche anschließend in einer körperlichen Auseinandersetzung endete. Der 26-Jährige schlug dem 59-jährigen Bahnmitarbeiter ins Gesicht, der daraufhin zu Boden ging. Er musste anschließend mit Verdacht auf eine Gehirnerschütterung ins Krankenhaus gebracht werden. Der 22-Jährige wurde durch den Angreifer in den Unterarm gebissen. Alarmierte Beamte der Bundespolizei nahmen den im Ostalbkreis wohnenden Tatverdächtigen anschließend vorläufig fest. Neben einer Anzeige wegen des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich muss er nun mit weiteren Strafverfahren wegen Körperverletzung rechnen.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor den Gefahren bei Aufenthalten im Gleisbereich: Besonders im Zusammenhang mit dem Cannstatter Volksfest überqueren viele Reisende die Gleise um ihren Zug zu erreichen oder den Weg abzukürzen. Die hieraus resultierende Lebensgefahr werde oftmals unterschätzt, erklärt Bundespolizeisprecher Daniel Kroh und ergänzt: „Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt. Zudem wird die Sogwirkung von vorbei- und ausfahrenden Zügen meist nicht bedacht. Die weiße Linie an Bahnsteigen markiert den Sicherheitsabstand zum Gleis und ist in jedem Fall einzuhalten. Ein Aufenthalt zwischen Bahnsteigkante und der weißen Linie ist verboten.“


red

Titelfoto: © Bundespolizei (Symbolbild)