BEG schreibt Regionalverkehre im E-Netz Mainfranken aus

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahnverkehr in Bayern plant, finanziert und kontrolliert, schreibt in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund die Regionalverkehre im E-Netz Mainfranken aus.


Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem europaweit bekanntgemachten offenen Vergabeverfahren. Angebote können bis Mai 2019 abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich Mitte 2019. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Jahren, von Dezember 2021 bis Dezember 2027. Die vergleichsweise kurze Vertragslaufzeit wurde gewählt, weil die Strecken ab Ende 2027 in ein größeres Wettbewerbsnetz integriert werden sollen. Ausgeschrieben wird ein Leistungsvolumen von ca. 4,75 Mio. Zugkilometern (Zkm), davon jeweils ca. 0,2 Mio. Zkm in Hessen und Baden-Württemberg. Zum Wettbewerbsprojekt „Mainfranken“ gehören folgende Strecken:

  • Würzburg – Nürnberg
  • Würzburg – Bamberg
  • Würzburg – Lauda
  • Würzburg – Gemünden
  • Würzburg – Marktbreit
  • Gemünden – Schlüchtern
  • Gemünden – Aschaffenburg

Fahrplan- und Betriebskonzept

Das bestehende Fahrplanangebot wird punktuell und bedarfsgerecht ausgebaut, beispielsweise durch Kapazitätserweiterungen auf der stark ausgelasteten Strecke Würzburg – Nürnberg. Zugleich wird das Regionalbahn-Angebot zwischen Würzburg und Lauda sowie auf der Strecke Würzburg – Bamberg auf einen durchgehend täglichen Stundentakt erweitert. Im engeren Einzugsbereich Würzburgs wird das bestehende halbstündliche Regionalbahn-Angebot montags bis freitags auf den frühen Nachmittag (zur Stunde 14 Uhr) ausgedehnt. Um den Bedürfnissen des Schüler- und Pendlerverkehrs am Nachmittag noch besser gerecht werden zu können, fahren die Verdichterzüge zwischen Würzburg und den Stationen Karlstadt, Marktbreit und Kitzingen auch in der Stunde 14 Uhr.

Mit Start des Wettbewerbsnetzes Mainfranken werden im RB-Verkehr Würzburg – Lauda ausschließlich barrierefreie Elektro-Triebzüge zum Einsatz kommen und das Zugangebot auf stündliche Bedienung ausgeweitet.

Auch auf hessischer Seite der Strecke Gemünden (Main) – Schlüchtern wird das Fahrtenangebot ausgeweitet: Ab Dezember 2021 besteht ein täglicher, lückenloser 2h-Grundtakt zwischen Jossa und Schlüchtern  mit neuen Frühverbindungen an Sonntagen gegen 8 Uhr und zusätzlichen täglichen Abendverbindungen nach 20 Uhr (Schlüchtern: Ankunft aus Würzburg 20:22 Uhr, Abfahrt nach Würzburg 20:38 Uhr). Hervorzuheben ist auch die Einrichtung einer neuen Frühverbindung montags bis freitags ab Jossa um 06:36 Uhr nach Würzburg Hbf (an 07:34 Uhr) sowie die Schließung einer abendlichen Angebotslücke an Samstagen und Sonntagen.  Deutlich verbessern wird sich die Situation an den großen Knotenbahnhöfen der Region: Zum Betriebsstart im Dezember 2021 werden die Bahnhöfe Würzburg und Schweinfurt barrierefrei sein. Auch die neuen Stationen Würzburg-Heidingsfeld Ost (Strecke Würzburg – Marktbreit – Ansbach) und Würzburg-Heidingsfeld West (Strecke Würzburg – Lauda) werden nach aktuellem Planungsstand als attraktive und barrierefreie Verknüpfungspunkte zum Würzburger Stadtverkehr zur Verfügung stehen und ebenfalls mindestens stündlich bedient.

Hohe Qualitätsanforderungen

Um den Fahrgästen einen hohen Komfort und umfangreichen Service zu bieten, gelten hohe Anforderungen hinsichtlich Pünktlichkeit und Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazitäten, Sauberkeit und Serviceorientierung.

Das Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, alle Züge und Zugkilometer zu 100 % mit mindestens einem Zugbegleiter zu besetzen. Die Sitzplatzkapazitäten werden entsprechend der erwarteten Nachfrage, unter besonderer Berücksichtigung des Berufs-/ Schülerverkehrs, vorgegeben. Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen werden durch Entgeltminderungen (sogenannten Pönalen) bestraft.

In diesem Netz kommt das neue Pünktlichkeitsmesssystem der BEG zur Anwendung, durch das Verspätungen abhängig von ihrer Dauer pönalisiert werden.

Des Weiteren muss das Unternehmen mit dem Netz am Qualitätsmesssystem der BEG teilnehmen. Damit prüft die Bayerische Eisenbahngesellschaft die Sauberkeit der Züge, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung, die Fahrgastinformation im Zug, die Kompetenz und Serviceorientierung der Zugbegleiter und die Kundenorientierung bei Beschwerden.

Tarif und Vertrieb

Die Fahrgäste müssen ohne besonderen Aufwand jederzeit Tarifinformationen erhalten und einen Fahrschein kaufen können. Das gilt für Verbundfahrscheine (VAB, VGN, VRN, RMV und VVM) und solche nach dem Nahverkehrstarif für Regionalzugfahrten über Verbundgebiete hinaus. Gewünscht wird auch der zusätzliche Verkauf von Fernverkehrsfahrscheinen. Grundsätzlich werden an allen Stationen barrierefrei erreichbare Fahrausweisautomaten gefordert. Im Interesse der Fahrgäste geben die Aufgabenträger für personenbediente Verkaufsstellen Mindestöffnungszeiten vor.

Personalübergang

Die Aufgabenträger geben  für den Fall eines Betreiberwechsels dem Gewinner der Ausschreibung vor, dass er vom Altbetreiber die für die Erbringung der Verkehrsleistung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übernimmt.

Bruttovertrag

Um Wettbewerb bei dieser Ausschreibung zu ermöglichen, begrenzen die drei Aufgabenträger die Risiken der Kalkulation von Fahrgelderlösen, indem sie den Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Bruttovertrag anbieten. Beim Bruttovertrag liegen die Erlösrisiken und -chancen nicht beim EVU, sondern beim Freistaat, beim Land Baden-Württemberg bzw. beim RMV. Für das Verkehrsunternehmen wird in diesem Fall ein Anreiz gesetzt, der sich im bayerischen Streckenabschnitt nach der jeweiligen Steigerung der Fahrgelderlöse richtet.


Pressemitteilung BEG

Titelfoto: Deutsche Bahn