Bundespolizei ermittelt drei Kinder als „Tatverdächtige“ für Eingriffe in den Bahnverkehr

Die Bundespolizei konnte nach umfangreichen Überwachungsmaßnahmen drei Verursacher von Gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr ermitteln, die sich am 8. und 9. März zwischen Unter- und Oberschleißheim ereignet haben. Bei den „Tatverdächtigen“ handelt es sich um Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren.


Am 8. und 9. März überfuhren zwei Züge auf der Bahnstrecke München – Regensburg im Gleis liegende Betonplatten. Bei diesem Vorfall wurde ein Regionalexpress beschädigt (Bahnblogstelle berichtete).

Die Bundespolizei leitete am Ereignisort, der direkt an einem „wilden“ Bahnübergang liegt, Ermittlungen ein. Unter Einsatz von Überwachungsmaßnahmen durch besondere technische Hilfsmittel gelang es drei Kinder als „Tatverdächtige“ zu identifizieren, die am 19. März erneut versuchten Steine auf die Schienen zu legen.

Mittlerweile gab es mit den 10 und 12 Jahre alten Schülern im Beisein ihrer Erziehungsberechtigten Präventionsgespräche zu den Gefahren im Bahnbetrieb. Es stellte sich heraus, dass sich die drei nicht bewusst waren, in welche konkrete Gefahr sie sich begeben hatten. Ausgewertete Bilder vom 19. März zeigten, dass einer der drei beim Steine auflegen inmitten der beiden Gleisstränge saß. Alle drei zeigten sich nach Polizeiangaben einsichtig und versprachen, auch unter dem Eindruck der ihnen gezeigten Bilder, derartiges künftig zu unterlassen.

Zwei der drei „Tatverdächtigen“ räumten ein, für die Vorfälle am 8. und 9. März verantwortlich gewesen zu sein. Die Eltern zeigten sich nach Polizeiangaben sichtlich entsetzt, als sie von den Geschehnissen erfuhren. Da die drei Kinder noch strafunmündig sind, können sie für ihr Verhalten nicht bestraft werden. Dennoch besteht von Seiten der Deutschen Bahn die Möglichkeit, entstandene Kosten auf zivilrechtlichem Wege von den Erziehungsberechtigten einzufordern.

Jogger und Hundebesitzer nutzen wilden Bahnübergang wie Highway

© Bundespolizei

Die Tatortörtlichkeit, an der sich auch ein Trampelpfad über die Gleisanlage befindet, liegt am Südrand von Unterschleißheim in direkter Nähe zu Hochhäusern. Überrascht waren die ermittelnden Bundespolizisten bei der Auswertung der Überwachungsbilder: „Unfassbar, teilweise ging es an dem wilden Bahnübergang zu wie auf einem Highway“, lauteten ihre Erkenntnisse. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bahnanlagen nur an den dazu vorgesehenen Stellen überschritten werden dürfen. „An der Stelle zwischen Unter- und Oberschleißheim ist es weniger eine Abkürzung für S-Bahn-Reisende, sondern vielmehr eine beliebte Strecke für Jogger und Hundebesitzer. Seien Sie als Erwachsene Vorbild, denn Kinder können die Gefahren des Bahnbetriebes selbst meist nicht einschätzen.“

Die Deutsche Bahn habe in Gesprächen mit der Bundespolizei in Aussicht gestellt, die Stelle mit Grünanlagen zu „verbauen“ um den Trampelpfad zu entschärfen.

Dank äußert die Bundespolizei gegenüber Anwohnern, die zum Teil Hinweise auf mögliche Tatverdächtige gegeben hatten bzw. das Anbringen technischer Hilfsmittel unterstützten.


red/BPol, Titelfoto: Bundespolizei