KEOLIS und GDL einigen sich auf Tarifabschluss, „der sich sehen lassen kann“

Das private Bahnunternehmen KEOLIS Deutschland und die Lokführergewerkschaft GDL haben sich in Düsseldorf auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Laut Pressemitteilungen beider Seiten wurden deutlich spürbare Verbesserungen erreicht.


Bereits in der dritten Runde hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Montag (8. April) mit KEOLIS Deutschland einen Tarifabschluss erzielt. „Dieser Abschluss kann sich sehen lassen und spiegelt die Bedürfnisse der Arbeitnehmer wider.“ Darin sind sich der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky und KEOLIS Deutschland-Geschäftsführerin Anne Mathieu einig.

Das Tabellenentgelt, das zwei Prozent über dem des GDL-Flächentarifvertrags für das Zugpersonal (BuRa-ZugTV) liegt, blieb erhalten. Zudem wurden in den Haustarifvertrag auch die weiteren Beschäftigten von KEOLIS aufgenommen. Die Vergütung erhöht sich somit für alle Arbeitnehmer um 2,2 Prozent ab dem 1. Juli 2019 und um weitere drei Prozent ab dem 1. Juli 2020. Darüber hinaus wurde die Entgelttabelle im Einstiegssegment strukturell verbessert; dies gilt insbesondere für die Lokomotivführer. Die Anpassung der Entgelttabelle wird bereits zum 1. Juli 2019, sechs Monate vor dem in 2017 vereinbarten Datum, umgesetzt. Weiterhin erhalten alle Beschäftigten eine Einmalzahlung von 500 Euro, davon 156 Euro in Form einer Erholungsbeihilfe. Auch die Zulagen für Schichtdienst wurden erhöht. Außerdem wird die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge stufenweise bis auf 1,5 Prozent des Tabellenentgelts verbessert. „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit der GDL das Entgelt sowie die Arbeitszeitparameter deutlich verbessert haben. Die Mitarbeiter-Zufriedenheit und Berufsattraktivität sind uns sehr wichtig“, ergänzt Mathieu.

Nicht zuletzt hat die GDL mit KEOLIS Deutschland maßgebliche Verbesserungen bei der Arbeitszeit erzielt. Ab 2020 werden keine Pausen mehr auf dem Zug geplant. Weselsky: „Das ist ein großer Fortschritt, denn im Zug ist keine wirkliche Pause möglich.“ Auch die Überstundenverpflichtung von Teilzeitarbeitnehmern entfällt. Für das Zugpersonal besonders wichtig ist die Erhöhung der tarifvertraglichen freien Mindestwochenenden.

Mit der gemeinsamen Einrichtung für soziale Zwecke FairnessBahNEn können die Arbeitnehmer Zuschüsse zu Brillen und Kinderbetreuung oder auch zu Gesundheitswochen erhalten. Zum Gesamtpaket gehören außerdem die Tarifierung der Auszubildenden und der Beitritt zum Tarifvertrag Personalübergang Schienenpersonennahverkehr. „Damit gehört die Angst um den Arbeitsplatz nach verlorenen Ausschreibungen der Vergangenheit an“, so Weselsky. Zum Schluss wurde noch ein Grundsatztarifvertrag verankert. Er ist die Anwendungsgarantie der GDL-Tarifverträge für die GDL-Mitglieder trotz des Tarifeinheitsgesetzes.


red/GDL/KEOLIS, Titelfoto: KEOLIS