SBB: Twindexx-Züge sind stabiler unterwegs

Wie die SBB mitteilt, verkehren die neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge vom Typ Twindexx Swiss Express (SBB RABe 502) dank diverser Verbesserungen stabiler als noch Ende des vergangenen Jahres. Bei weiterhin positiver Entwicklung will das Schweizer Bahnunternehmen in den nächsten Wochen weitere Züge von Bombardier in den Betrieb aufnehmen.


Seit Dezember 2018 wurden rund 4.500 Fahrten und über 700.000 Kilometer mit dem neuen Zugtyp der SBB zurückgelegt. Hersteller Bombardier habe zusammen mit Sublieferanten seither verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsstabilität umgesetzt. So wurden Türwartungsarbeiten und Mängelbehebungen durchgeführt und die Türsoftware auf den neusten Stand gebracht. Die Betriebsstabilität zeige laut SBB-Angaben einen deutlich positiven Trend. „In den letzten Tagen waren keine Zugausfälle zu verzeichnen. Bombardier wird in den kommenden Monaten die Fahrzeugsoftware weiter optimieren“, teilt das Schweizer Bahnunternehmen mit.

Der neue Doppelstocktriebzug für den Hochgeschwindigkeitsfernverkehr der SBB: Twindexx Swiss Express. (Foto: © SBB)

Fortschritte konnten auch bei der Laufruhe erzielt werden. An einem Testzug wurde das Radprofil geändert und die Software der Wankkompensationssteuerung angepasst. Unabhängige Messungen hätten nun eine spürbare Verbesserung gezeigt, heißt es von SBB und Bombardier. Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 sollen die ersten Maßnahmen zur Verbesserung der Laufruhe auch an den restlichen Fahrzeugen umgesetzt sein.

SBB will weitere Neufahrzeuge einsetzen

Nach eigenen Angaben plant die SBB, schrittweise weitere Fahrzeuge auf der InterRegio-Strecke IR13/37 zwischen Chur, St. Gallen, Zürich und Basel einzusetzen. Voraussichtlich ab Dezember 2019 soll der Fernverkehrs-Doppelstockzug auf der InterCity-Strecke IC3 zwischen Basel–Zürich–Chur verkehren. Der Einsatz auf der IC1-Strecke zwischen St. Gallen und Genève Aéroport soll aufgenommen werden, wenn genügend betriebstaugliche Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

Umsetzung der Auflage des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte mit seinem Entscheid vom 20. November 2018 bestätigt, dass der neue Zug die maßgebenden Normen und die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts erfüllt. Gemäß BVGer muss die SBB den Nachweis erbringen, dass pro Fahrzeug ein Ein- und Ausstieg bei Wagen mit Rollstuhlabteil sowie in die Verpflegungszone beim Speisewagen eine Neigung von maximal 15 Prozent aufweist.

Im Auftrag des BAV hat die SBB die Neigung der Einstiegsrampen von drei Zügen (IC200, IR200, IR100) durch unabhängige Experten messen lassen. Die Neigungen der Einstiegsrampen lagen im Durchschnitt über alle drei Züge bei 14.8 %. 69 von 76 Rampen waren korrekt. Bei sieben Rampen gab es kleine Überschreitungen, was gemäß Bombardier den Fertigungstoleranzen zuzuschreiben sei. Bei zwei markierten Rollstuhleingängen betrugen die Abweichungen 0,1 und 0,3 %, was bei einer Rampenlänge von 785 mm eine Differenz von 0,8 mm bzw. 2,4 mm bedeutet. Alle Rampen der bereits produzierten Züge sollen kontrolliert und wenn nötig angepasst werden. Zudem will Bombardier bei der Produktion der weiteren Fahrzeuge sicherstellen, dass die Normen eingehalten werden. Die Messresultate liegen nun dem BAV vor.

Inclusion Handicap hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Bundesgericht angefochten. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht entschieden. Dies habe aber keinen Einfluss auf den Einsatz der neuen Züge, so die SBB.


red, Titelfoto: SBB