Foto: Bundespolizei (Symbolbild)
Beamte der Bundespolizei ermahnen täglich bundesweit zwischen 3.000 und 4.000 Reisende zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.
Wie der Bundespolizei-Präsident Dieter Romann am Freitag sagte, stoßen die Beamten in den meisten Fällen dabei auf Verständnis. Die Deutsche Bahn wie auch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen betrachten das Bedecken von Mund und Nase in den Zügen als zwingende Beförderungsvoraussetzung. Kommt es zu einem Verstoß, muss der Reisende möglicherweise mit einem Beförderungsausschluss rechnen, bei deren Durchsetzung auch die Bundespolizei hinzugezogen werden kann. Dem Verursacher drohen ein gebührenpflichtiger Platzverweis und ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Eindämmungsverordnungen durch das zuständige Gesundheitsamt.
red