Kurzmeldung: NordWestBahn ahndet Verstöße gegen Alkoholkonsumverbot

Seit 1. Februar werden Verstöße gegen das Konsumverbot von Alkohol in den NWB-Zügen des Weser-Ems-Netzes geahndet.

Zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016 trat das Alkoholkonsumverbot auf allen vier Linien der NordWestBahn (NWB) im Weser-Ems-Netz zwischen Osnabrück, Bremen, Wilhelmshaven und Esens in Kraft. Bis Ende Januar galt hier noch eine Übergangsfrist, seit dem 1. Februar 2017 werden Verstöße nun mit einer Geldstrafe in Höhe von 40 Euro geahndet, teilte die NWB kürzlich mit. Die NordWestBahn ist überzeugt, die Fahrt- und Servicequalität für ihre Fahrgäste durch diese Maßnahme weiter zu verbessern. „Wir versprechen uns mehr Sauberkeit und eine verbesserte Atmosphäre in den Zügen, ein größeres Sicherheitsempfinden für unsere Fahrgäste sowie einen Vorbildcharakter für mitfahrende Kinder“, sagte NordWestBahn-Geschäftsführer Rolf Erfurt.


Meldung vom 11.02.2017

red