Ausfahrsignal

[ abgekürzt: Asig ]


  • Hauptsignal in einem Bahnhof, das die Ausfahrt auf die freie Strecke sichert

Allgemeines  [1]

Ein Ausfahrsignal ist ein Hauptsignal im Bahnhof, das der Sicherung der Ausfahrt auf die freie Strecke dient. Die Stellung des Signals kann durch ein Ausfahrvorsignal, ggf. auch durch Ausfahrvorsignalwiederholer, angekündigt werden.

Um eine Zugfahrt zuzulassen, müssen Hauptgleise, von denen eine Ausfahrt auf die freie Strecke möglich ist, über ein Ausfahrsignal verfügen.


Grundstellung „Halt“

Ausfahrsignale zeigen in Grundstellung „Halt“ (Signal Hp 0). Sie werden durch Fahrdienstleiter (Fdl) in Fahrtstellung gebracht, wenn sich ein Zug zur Durchfahrt nähert oder ein Zug zur Abfahrt bereitsteht und die Abfahrzeit erreicht ist.


Zustimmung zur Abfahrt durch Fahrtstellung des Signals   [2]

Ein Ausfahrsignal in Fahrtstellung bzw. mit Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 ist die Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt des Zuges auf einem Bahnhof.

Ist das Ausfahrsignal, durch das der Triebfahrzeugführer eines Zuges die Zustimmung zur Abfahrt durch den Fahrdienstleiter erhält, nicht sichtbar, so kann er – unter besonderer Beachtung – die Zustimmung anhand des Fahranzeigers am Bahnsteig feststellen.


Langsamfahrsignal Hp 2 und abweichende Geschwindigkeiten  [1]

Bei einem Ausfahrsignal in Stellung Hp 2 (Langsamfahrt) gilt für einen signalgeführten Zug eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h bis zum Ende des anschließenden Weichenbereichs.

Eine andere Geschwindigkeit kann gelten, wenn

  • ein Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) eine andere Geschwindigkeit vorgibt,
  • laut Fahrplanunterlagen eine andere Geschwindigkeit genannt ist (z.B. Angabe „A 50“ = am Asig in Stellung Hp 2 gilt 50 km/h) oder
  • eine andere Geschwindigkeit angeordnet ist.

Quellennachweise:

  1. Ril 408.2341A02 Abschn. 5e – gültig ab 13.12.2015
  2. Ril 408.2331 Abschn. 3 Abs. 1 Buchstabe a – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 24.06.2016