Bedarfshalt


  • Fahrplanhalt, an dem nur im Bedarfsfall gehalten wird;
  • im Fahrplan werden Bedarfshalte mit „x“ gekennzeichnet

Allgemeines  [1][3][5][6]

Bedarfshalte sind Halte an Haltestellen, Haltepunkten oder kleinen Bahnhöfen, an denen Züge zum Zweck des Ein- und Ausstiegs anhalten, wenn Fahrgäste einen Haltewunsch äußern. Sie werden vorwiegend auf Nebenbahnen mit sehr geringem Fahrgastaufkommen verwendet. Da anders als bei Regelhalten meist nur auf Haltewunsch gehalten wird, kann die Reisegeschwindigkeit erhöht und damit die Gesamtreisezeit verkürzt werden, ohne die Bedienung gering frequentierter Betriebsstellen aufgeben zu müssen.

Ein Bedarfshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten muss, wenn

  • der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal oder ein blinkendes Signal Ne 5 erhält,
  • der Triebfahrzeugführer Reisende bemerkt, die ein- oder aussteigen wollen,
  • die Fahrgasthaltewunscheinrichtung dem Triebfahrzeugführer einen Haltewunsch anzeigt oder
  • der Triebfahrzeugführer nicht verständigt wurde, dass der Halt ausfallen darf.

Bemerkt ein Triebfahrzeugführer, dass ein Bedarfshalt nicht benötigt wird, so muss er anders als bei anderen Fahrplanhalten beim Fahrdienstleiter nicht nachfragen, ob dieser ausfallen darf.

– Gewöhnlicher Halteplatz –

Der Bedarfshalt hat am gewöhnlichen Halteplatz zu erfolgen, der bei Reisezügen am Bahnsteig liegt. Hierbei müssen sich in der Regel alle für Reisende zum Ein- und Aussteigen vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.

– Fahrtstellung des Signals zur Ausfahrt –

Wenn ein Zug, für den im Fahrplan für Zugmeldestellen ein Bedarfshalt angegeben ist, auf dem Bahnhof halten soll, darf der Fahrdienstleiter das Signal für die Ausfahrt erst auf Fahrt stellen oder freigeben, wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz zum Halten gekommen ist.


Fahrplan und Haltezeiten  [1][4]

– Berechnung von Haltezeiten –

Die DB Netz berechtet bei der Fahrplankonstruktion für Bedarfshalte eine Haltezeit von 0,0 bis 0,1 Minuten. Damit sind lediglich Brems- und Beschleunigungswerte in der Regelfahrzeit enthalten, nicht jedoch die Mindesthaltezeit von 0,5 Minuten.

– Kennzeichnung im Fahrplan –

Bedarfshalte sind im Kursbuch oder in internen Fahrplanunterlagen des Zugpersonals mit einem „x“ vor den Betriebsstellen oder der geplanten Ankunftszeit des jeweiligen Zuges gekennzeichnet.


Quellennachweise:

  1. Gert Heister, Jörg Kuhnke, Carsten Lindstedt, Roswitha Pomp, Thomas Schill, Thorsten Schaer, Stephan Schmidt, Norbert Wagner, Wolfgang Weber; DB-Fachbuch „Eisenbahnbetriebstechnologie“ 1. Auflage, BFV Bahn Fachverlag, 2006, Seite 262
  2. Ril 408.0101A01 „Bedarfshalt“ – gültig ab 13.12.2015
  3. Ril 408.0101A01 „Gewöhnlicher Halteplatz“ – gültig ab 13.12.2015
  4. Ril 408.0211 Abschn. 1 Abs. 4 – gültig ab 13.12.2015
  5. Ril 408.0251 Abschn. 2 Abs. 4 – gültig ab 13.12.2015
  6. Ril 408.0452 Abschn. 2 Abs. 2 – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 10.07.2016