Beträchtlicher Schaden


  • Kosten, bspw. eines Unfalls, können auf mindestens 2 Millionen Euro veranschlagt werden

Der Begriff beträchtlicher Schaden bedeutet, dass die Kosten an der Untersuchungsstelle, bspw. eines Unfalls oder schweren Unfalls, unmittelbar auf insgesamt mindestens 2 Millionen Euro veranschlagt werden können.


Letzte Aktualisierung: 01.06.2019