Bundespolizei

[ abgekürzt: BPOL oder BPol ]


  • Polizei des Bundes, die u.a. für die Sicherheit und Gefahrenabwehr auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zuständig ist


Die Bundespolizei ist eine Polizei des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland. Im Sicherheitssystem des Bundes nimmt sie vielfältige sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise im Aufenthaltsgesetz, im Asylgesetz und im Luftsicherheitsgesetz, geregelt sind.

Bis zum 30. Juni 2005 war die Bundespolizei unter der früheren Bezeichnung Bundesgrenzschutz (BGS) bekannt. Der Name ergab sich aus der früheren Hauptaufgabe, dem Schutz der Landesgrenzen (gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG). Die Bezeichnung Bahnpolizei ist ebenfalls veraltet. Sie wurde am 1. April 1992 abgeschafft. Die bahnpolizeiliche Gefahrenabwehr wurde anschließend vom damaligen Bundesgrenzschutz – der heutigen Bundespolizei – übernommen.


Schutz der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes

Auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes (EdB), den Bahnanlagen der Deutschen Bahn, sorgt die Bundespolizei gemäß § 3 Abs. 1 Bundespolizeigesetz (BPolG) für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Zu den Aufgaben der Bundespolizei gehört dabei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Die durch die Erfüllung der Aufgaben begünstigten Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, der Bundespolizei für die erlangten Vorteile nach § 3 Abs. 2 BPolG einen angemessenen Ausgleich zu leisten.

Größere Bahnhöfe verfügen in der Regel über ein eigenes Bundespolizeirevier.

Ob uniformiert oder Zivil – die Bundespolizei ist Taschendieben, Fahrkartenbetrügern, Vandalen und gewaltbereiten Fußballfans auf der Spur. Sie arbeitet in bestimmten Situationen mit DB Sicherheit zusammen.


Bürgerhinweise

Personen die Hinweise zu Vandalismus oder Gewaltkriminalität auf dem Gelände von Bahnanlagen oder in Fahrzeugen haben oder Kenntnis darüber erlangen, sollten die Bundespolizei unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 6 888 000 informieren – oder in dringenden Fällen die Notrufnummer 110 anrufen.

Bürgerhinweise können auch über das → Online-Formular auf Bundespolizei.de eingereicht werden.


Letzte Aktualisierung: 16.06.2019