Eisenbahn-Bundesamt

[ abgekürzt: EBA ]


  • Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für den Eisenbahnbetrieb in Deutschland

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Das Eisenbahn-Bundesamt ist die deutsche Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der Aufsicht durch das EBA unterliegen mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Einige Regionalbahnen werden von den Bundesländern beaufsichtigt, wobei diese auch in vielen Fällen von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Aufsicht an das EBA zu übertragen.

Das EBA ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde und unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Organisatorisch sind dem EBA angegliedert:

  • die Untersuchungszentrale der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) und
  • die Benannte Stelle Eisenbahn-Cert (EBC).

Zu den Aufgaben des EBA gehört unter anderem die Zulassung und Außerbetriebnahme von Schienenfahrzeugen.


Letzte Aktualisierung: 19.05.2016