Fehlleitung, fehlleiten


  • Einlassen eines Zuges in einen falschen Fahrweg

Allgemeines  [1]

Eine Fehlleitung ist das Einlassen eines Fahrweges durch den Fahrdienstleiter, der nicht dem Fahrplan oder dem Auftrag der Zugfahrt entspricht.


Quellennachweise:

  1. Ril 408.0101A01 „Fehlleitung, fehlleiten“ – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 16.05.2016