Flankenschutz


  • Maßnahme, die das Einmünden oder Kreuzen von Fahrwegen in eine Fahrstraße verhindern soll

Allgemeines  [1]

Der Flankenschutz ist eine Maßnahme, die verhindern soll, dass Schienenfahrzeuge über einen einmündenden oder kreuzenden Fahrweg in eine sicherungstechnisch freigegebene Fahrstraße gelangen können. Beim Flankenschutz wird zwischen mittelbarem und unmittelbarem Flankenschutz unterschieden.

– Mittelbarer Flankenschutz –

Flankenschutz, der ausschließlich durch betriebliche Anordnungen (Rangier- und Abstellverbote) gewährleistet wird.

– Unmittelbarer Flankenschutz –

Flankenschutz, der durch technische Flankenschutzeinrichtungen bewirkt wird. Der Gleisabschnitt zwischen einem Flankenschutz bietendem Fahrwegelement und dem zu schützenden Fahrwegelement wird als Flankenschutzraum bezeichnet.


Quellennachweise:

  1. Jörn Pachl; Fachbuch „Systemtechnik des Schienenverkehrs: Bahnbetrieb planen, steuern und sichern“ 7. Auflage, 2013, Seite 259, 262, 267

Letzte Aktualisierung: 10.07.2016