Gleissperre

[ abgekürzt: Gs ]


  • Flankenschutzeinrichtung, die eine unzulässige Fahrzeugbewegung durch kontrollierte Engleisung stoppt

Ferngestellte Gleissperre (aufgelegt) mit Gleissperrensignal in Stellung Sh 0 (Signalrückseite). (Foto: © Bahnblogstelle)
Gleissperre (aufgelegt) mit Gleissperrensignal in Stellung Sh 0 (Signalrückseite). (Foto: © Bahnblogstelle)

Eine Gleissperre ist eine mechanische Flankenschutzeinrichtung, die eine unzulässige Fahrzeugbewegung kontrolliert zur Entgleisung bringen kann, bevor diese in den zu schützenden Fahrweg eines anderen Zuges gelangt. Gleissperren werden vor Weichen in Nebengleisen, Anschlussstellen und zum Schutz bestimmter Gleisanlagen (z.B. Ladegleise) verwendet, deren Fahrweg direkt in einen anderen mündet.

Es gibt ortsgestellte Gleissperren, die vor Ort durch das Rangierpersonal umgestellt werden, und ferngestellte Gleissperren, die aus einem Stellwerk fernbedient werden.

Ein Gleissperrensignal in Stellung Sh 0 zeigt an, dass die Gleissperre aufgelegt ist. Bei Signal Wn 7 ist die Gleissperre abgelegt, allerdings gilt das Signal nicht als Zustimmung des Weichenwärters zur Rangierfahrt. Mit Signal Sh 1 ist das Fahrverbot aufgehoben.


Quellennachweise:

  1. Ril 482.8002 Abschn. 2 Abs. 2 – gültig ab 09.12.2012

Letzte Aktualisierung: 09.07.2016