Hochgeschwindigkeitszug

[ abgekürzt: HGV-Zug ]


  • Zug, der mit mindestens 190 km/h verkehren kann

Allgemeines  [1]

Als Hochgeschwindigkeitszüge werden Züge bezeichnet, die mit Geschwindigkeiten von mindestens 190 km/h verkehren können. Die technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) definiert zwei Klassen von Hochgeschwindigkeitszügen:

  • Klasse 1: Schienenfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von größer oder gleich 250 km/h;
  • Klasse 2: Schienenfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 190 km/h, jedoch unter 250 km/h

Der Hochgeschwindigkeitsverkehr mit Geschwindigkeiten von 200 km/h und mehr findet auf speziellen Schnellfahrstrecken statt.


Quellennachweise:

  1. Amtsblatt der Europäischen Union: Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2008 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge“ des transeuropäischenHochgeschwindigkeitsbahnsystems

Letzte Aktualisierung: 11.07.2016