Kombinierter Verkehr

[ abgekürzt: KV oder KLV ]


  • Gütertransport, an dem verschiedene Transportmittel bzw. Verkehrsträger beteiligt sind; der Umschlag der transportierte Ware erfolgt in Transportbehältern

Der Begriff Kombinierter Verkehr oder auch Kombinierter Ladungsverkehr bezeichnet den Transport von Gütern mit verschiedenen Transportmitteln bzw. Verkehrsträgern, ohne dass dabei die transportierte Ware beim Wechsel den Transportbehälter verlässt. Beim Umschlagen der Ladung, z.Bsp. vom Lkw auf den Zug oder vom Zug auf das Schiff bzw. umgekehrt, werden die Transportbehälter als Ganzes umgeladen.

Die hier eingesetzten standardisierten Ladeeinheiten sind vorwiegend Container, Wechselbehälter oder Sattelauflieger (Lkw Trailer). Ein Sonderfall ist der sogenannte Huckepackverkehr bzw. die „Rollende Landstraße“ (RoLa); hier werden ganze Lkw-Einheiten verladen.

Beim Kombinierten Verkehr wird die Transportkette unterschieden in:

  • Vorlauf (vom Versandort zum ersten KV-Terminal),
  • Hauptlauf (längster Teil der Transportstrecke zwischen zwei Umschlaganlagen) und
  • Nachlauf (vom letzten KV-Terminal zum Zielort)

Während im Vor- und Nachlauf oft der Lkw als Transportmittel zum Einsatz kommt, wird auf dem Hauptlauf die Schiene oder auch die Wasserstraße verwendet.

Die Umschlagterminals für den Kombinierten Verkehr verfügen in der Regel über Krananlagen, mit deren Hilfe die Ladeeinheiten vom Lkw auf den Zug oder das Schiff bzw. umgekehrt verladen werden können. Daneben kommen teilweise aber auch mobile Umschlaggeräte wie Reach-Stacker (Greifstapler) zum Einsatz. Eine Alternative sind Horizontalumschlagsysteme wie der CargoBeamer.

In Deutschland wird der Kombinierte Verkehr gefördert: Umschlaganlagen nichtbundeseigener Unternehmen erhalten Investitionszuschüsse.


Letzte Aktualisierung: 03.06.2019