Kopf machen


  • Ändern der Fahrtrichtung eines Zuges

Kopf machen bezeichnet das Ändern der Fahrtrichtung eines Zuges, bspw. in einem Kopfbahnhof. Der Fahrtrichtungswechsel kann allerdings auch in einem Durchgangsbahnhof erfolgen, wenn dieser zur fahrplanmäßigen Fortsetzung der Zugfahrt notwendig ist.

Ist ein fahrplanmäßiger Fahrtrichtungswechsel vorgesehen, so wird dies mit den Worten „Kopf machen“ in den Fahrplanunterlagen angezeigt.


Letzte Aktualisierung: 17.08.2016