Rangierfahrt


  • Bewegungen von Triebfahrzeugen mit oder ohne einzelnen Wagen oder Wagengruppen innerhalb von Bahnhöfen oder Anschlussstellen;
  • Höchstgeschwindigkeit liegt i.d.R. bei 25 km/h, unter bestimmten Voraussetzungn sind auch 40 km/h möglich

Allgemeines  [1]

Rangierfahrten sind Bewegungen von Triebfahrzeugen mit oder ohne einzelnen Wagen oder Wagengruppen innerhalb von Bahnhöfen oder Anschlussstellen.

– Geschwindigkeitsbeschränkung –

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer Rangierbewegung ist in der Regel auf höchstens 25 km/h beschränkt.

Unter bestimmten Voraussetzungen und wenn dies örtlich zulässig ist, kann eine Rangierfahrt in bestimmten Abschnitten mit Zustimmung des Fahrdienstleiters bzw. Weichenwärters unter „Ansage des freien Fahrwegs“ auch mit bis zu 40 km/h erfolgen.

– PZB-Störbetrieb –

Bei Rangierfahrten, die voraussichtlich länger als 30 Minuten dauern, kann die PZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB-Störschalter abgeschaltet werden.


Quellennachweise:

  1. 483.0112A02 – gültig ab 08.06.2014

Letzte Aktualisierung: 04.07.2016