Regelhalt


  • Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf einer Betriebsstelle halten muss;
  • Zug hat am gewöhnlichen Halteplatz zu halten

Allgemeines  [1][2]

Ein Regelhalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug fahrplangemäß auf einer Betriebsstelle halten muss. Ein Halt, der dem Fahrgastwechsel eines Personenzuges oder dem Be-/Entladen eines Güterzuges dient, wird als Verkehrshalt bezeichnet.

– Gewöhnlicher Halteplatz –

Der Regelhalt hat am gewöhnlichen Halteplatz zu erfolgen, der bei Reisezügen am Bahnsteig liegt. Hierbei müssen sich in der Regel alle für Reisende zum Ein- und Aussteigen vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.


Quellennachweise:

  1. Ril 408.0101A01 „Regelhalt“ – gültig ab 13.12.2015
  2. Ril 408.0101A01 „Gewöhnlicher Halteplatz“ – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 19.07.2016