Signal

[ abgekürzt: Sig ]


  • Eisenbahnsignale / Signalbegriffe oder Signalbezeichnungen

  1. Unter dem Begriff Signale werden im Eisenbahnwesen im Allgemeinen Eisenbahnsignale verstanden. Zu Eisenbahnsignalen zählen in erster Linie sichtbare oder hörbare Zeichen mit betrieblichen Handlungsaufträgen; im weitesten Sinne aber auch Orientierungszeichen, die jedoch im Rahmen der Eisenbahn-Signalordnung (ESO) rechtlich betrachtet keine Signale sind.
  2. Signale im Sinne der Allgemeinen Begriffsbestimmung der ESO sind sichtbare oder hörbare Zeichen mit einer festgelegten Information zur Gewährleistung des sicheren Bewegens von Eisenbahnfahrzeugen. Signale dürfen nur zweckgebunden in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klängen verwendet werden.
  3. Das Wort Signal kann aber auch einen Signalbegriff vervollständigen (z.B. Signal Hp 1 = Fahrt) oder eine Signalbezeichnung (z.B. Signal N7 = Ausfahrsignal N, Gleis 7) umfassen.

Letzte Aktualisierung: 31.12.2016