Triebfahrzeug

[ abgekürzt: Tfz ]


  • Regelfahrzeug mit eigenem Antrieb

Allgemeines  [1][2]

Triebfahrzeuge sind Regelfahrzeuge, die über einen eigenen Antrieb verfügen. Ein Triebfahrzeug das Antriebskraft erzeugt, wird als arbeitendes Triebfahrzeug bezeichnet.

Die folgenden Schienenfahrzeuge werden zur Gruppe der Triebfahrzeuge gezählt:

Triebfahrzeuge und Wagen können zu Zügen gebildet werden. Sie werden entweder unmittelbar bedient oder indirekt gesteuert. Die indirekte Steuerung zur Regelung der Antriebs- und Bremskraft eines Zug (z.B. Wendezuges) wird durch eine Steuereinrichtung ermöglicht. Dies ist vom führenden Fahrzeug aus (z.B. einem Steuerwagen oder einem weiteren Triebfahrzeug) oder durch eine Fernsteuerung möglich.


Quellennachweise:

  1. § 18 Abs. 3 und 4 EBO
  2. Ril 408.0101A01 „Triebfahrzeuge“ – gültig ab 13.12.2015

Letzte Aktualisierung: 10.07.2016