Zp 1 – Achtungssignal


  • Akustisches Eisenbahnsignal mit der Bedeutung „Achtung“

Allgemeines  [1]

Das Signal Zp 1 ist ein akustisches Eisenbahnsignal, das zu den Signalen für das Zugpersonal (Zp-Signale) gehört und eine Achtungsfunktion hat. Das Signal wird durch den Triebfahrzeugführer als mäßig langer Ton abgegeben.

Das Zp 1 dient dazu, Aufmerksamkeit zu erregen oder zu bestätigen, dass ein Signalauftrag wahrgenommen wurde.

Es wird geben, z.B.:

  • um Personen zu warnen,
  • vor dem Ingangsetzen von Militär- und Arbeitszügen,
  • wenn Schranken nicht geschlossen sind,
  • wenn ein Bahnübergang nicht ausreichend oder nach Ausfall der technischen Sicherung nicht gesichert ist,
  • zur Bestätigung, dass ein Durchfahrauftrag (Zp 9) wahrgenommen wurde,
  • wenn Bremser auf das zu erwartende Signal Zp 2 oder Zp 3 aufmerksam zu machen sind,
  • vom Führer einer Vorspannlokomotive, wenn dies vorgeschrieben ist.

Bei unsichtigem Wetter ist das Signal vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung und ohne Drehkreuze oder andere Abschlüsse wiederholt zu geben; wenn der Triebfahrzeugführer diese Bahnübergänge nicht rechtzeitig erkennen kann, hat er das Signal im Abstand von 10 bis 15 Sekunden zu geben.


Quellennachweise:

  1. Ril 301.0901 Abschn. 2 – gültig ab 14.12.2008

Letzte Aktualisierung: 02.01.2017