Betriebsführung

Die Betriebsführung umfasst Eisenbahnunternehmen, verwendete Betriebsverfahren, die Betriebssteuerung durch Betriebsleitstellen sowie alle betrieblichen Abläufe, Regeln und Rechtsgrundlagen die zur Durchführung des Eisenbahnbetriebs notwendig sind.


Eisenbahnunternehmen

Im europäischen Eisenbahnwesen werden Eisenbahnunternehmen in die folgenden zwei Bereiche unterschieden:


Rechtsverordnungen und betriebliche Regelwerke [1]

Die Betriebsgrundsätze der europäischen Eisenbahnen sind in weiten Teilen noch immer sehr stark national orientiert. In Deutschland gehören die im folgenden genannten Regularien zu den wichtigsten.

Weiterführende Informationen zum Eisenbahnrecht im Themenbereich ? Gesetze und Verordnungen.

Allgemeines Eisenbahngesetz

Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) dient unter anderem der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Wahrung der Interessen der Verbraucher im Eisenbahnmarkt.

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) regelt als Rechtsverordnung den Bau und Betrieb von regelspurigen Schienenbahnen in Deutschland. Schmalspurbahnen (auf die hier nicht weiter eingegangen wird) sind nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) geregelt.

Schienenfahrzeuge, wie Straßenbahnen (dazu zählen auch U-Bahnen), die rechtlich nicht zur Eisenbahn gehören, werden in eigenständigen Rechtsverordnungen erfasst.

Eisenbahn-Signalordnung [2]

Die Eisenbahn-Signalordnung (ESO) ist eine Verordnung für regel- und schmalspurige Eisenbahnen. Sie regelt alle Signalbegriffe und ihre Bedeutungen. Die ESO gilt nur für den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Mehr dazu im Themenbereich ? Signale.

Regelwerke für den betrieblichen Einsatz

Auf Basis der Rechtsverordnungen erfolgt die Erstellung der betrieblichen Regelwerke der einzelnen Eisenbahnunternehmen. Diese Richtlinien enthalten die Vorschriften zur Durchführung von Fahrten mit Eisenbahnfahrzeugen und die Regeln der Signalisierung.

In Deutschland gehören dazu unter anderem die folgenden Richtlinien:

  • Ril 408 – Fahrdienstvorschrift
  • Ril 301 – Signalbuch

Unterscheidung von Eisenbahnstrecken [1]

Eisenbahnstrecken werden gemäß § 1 Abs. 2 EBO entsprechend ihrer Bedeutung unterschieden in:

  • Hauptbahnen und
  • Nebenbahnen.

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sieht dabei je nach Einstufung der Strecken in Haupt- oder Nebenbahnen unterschiedliche Regeln vor, wie z.B. in

  • der Durchführung der Zugfahrten (Betriebsverfahren)
  • der zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeiten
  • der Belastung des Oberbaus, durch auf der Strecke verkehrende Fahrzeuge,
  • den Anforderungen zur Errichtung von Bahnübergängen (BÜ),
  • sowie der Einsatz signaltechnischer Sicherungen und die Verwendung von Zugsicherungs- und Zugbeeinflussungssystemen

Die Entscheidung darüber, welche Strecken Hauptbahnen und welche Nebenbahnen sind, treffen

  • für die Eisenbahnen des Bundes (EdB), das jeweilige Unternehmen (entsprechend die DB Netz AG),
  • für Eisenbahnen, die nicht zum Netz der Eisenbahnen des Bundes gehören (nichtbundeseigene Eisenbahnen, NE), die zuständige Landesbehörde.

Betriebsverfahren [2]

Die Art und Weise wie der Zugverkehr auf einer bestimmten Strecke durchgeführt wird, ist abhängig vom angewandten Betriebsverfahren – einem System aus betrieblichen Regeln und technischen Mitteln.

Betriebsverfahren lassen sich grundsätzlich in zwei Hauptkategorien klassifizieren:

  • Betriebsverfahren mit signaltechnischer Sicherung und
  • Betriebsverfahren ohne signaltechnische Sicherung.

Welches Betriebsverfahren auf einer Strecke zur Anwendung kommt, richtet sich nach der Bedeutung und Frequentierung (dem Belastungsprofil) und nach den verursachten Betriebskosten. Durch die Betrachtung der unten genannten Kriterien kann eine Strecke in solche mit schwacher, mäßiger oder starker Belastung eingeordnet werden.

Zu berücksichtigen sind dabei:

  • Infrastruktur (Aufbau und Umfang der Strecke, bspw. ein- oder mehrgleisig, mit oder ohne Elektrifizierung; verwendete Leit- und Sicherungstechnik)
  • Fahrzeuge (welche Schienenfahrzeuge die Strecke nutzen) und
  • Personalbelastung (wieviele Mitarbeiter benötigt werden, um den Betrieb zu gewährleisten)

Betriebsverfahren mit signaltechnischer Sicherung

Die Betriebsverfahren, die auf Hauptbahnen zur Anwendung kommen, müssen über eine signaltechnische Sicherung verfügen.

Ortsfeste Signale

Bei signalgeführten Zugfahrten erfolgt die Führung der Züge auf konventionelle Weise mithilfe von ortsfesten Signalen entlang der Strecke oder in Bahnhöfen.

© Bahnblogstelle

Bei dieser Art der Signalisierung ist der Betrieb auf maximal 160 km/h begrenzt. Für die Darstellung von Fahr- und Haltbegriffen werden Haupt- und Vorsignale verwendet.

Signalinformation per Datenübertragung

LZB-Betrieb

Bei anzeigegeführten Zugfahrten, die mit Geschwindigkeiten höher 160 km/h fahren können und unter dem Linienzugbeeinflussungssystem (LZB) wirken, wird die Signalinformation über Informationskabel im Gleis (dem sogenannten LZB-Linienleiter) an das Fahrzeug übertragen. Mittels Führerraumsignalisierung erfolgt die Darstellung der Fahr- und Haltaufträge über elektronische Anzeigen im Führerraum.

ETCS-Betrieb

Unter dem Zugbeeinflussungssystem European Train Control System (ETCS) wird die Signalinformation ab Ausrüstungsstufe Level 2 (siehe ETCS-Level 2) mittels digitalem Zugfunk (GSM-R) auf das Fahrzeug übertragen. Die Anzeige im Führerraum erfolgt hier ähnlich wie beim Vorgängersystem LZB über eine Führerraumsignalisierung, wodurch diese Züge ebenfalls anzeigegeführt sind. Auf ortsfeste Signale kann bei ETCS ab Level 2 verzichtet werden.

© Bahnblogstelle

Betriebssteuerung

Die Betriebssteuerung beim Betriebsverfahren mit signaltechnischer Sicherung erfolgt dezentral über örtlich zuständige Stellwerke oder aus einer zentralen Leitstelle.

Betriebssteuerung durch örtliche Stellwerke

Betriebssteuerung durch örtliche Fahrdienstleiter in den Stellwerken der jeweiligen Betriebsstellen.

Betriebssteuerung durch Betriebszentralen

Betriebssteuerung durch örtlich zuständige Fahrdienstleiter (özF) aus einer überregional zuständigen Betriebszentrale.

Mehr zu diesem Thema finden sie im Themenbereich ? Leit- und Sicherungstechnik.


Betriebsverfahren ohne signaltechnische Sicherung

Ein Betriebsverfahren, das ohne oder mit einer nur sehr vereinfachten signaltechnischen Sicherung zum Einsatz kommt, darf nur auf Nebenbahnen verwendet werden. 

Fahrerlaubnis durch Zugleiter

Bei Zugfahrten im sogenannten Zugleitbetrieb (ZLB) wird in der Regel auf Signalanlagen verzichtet. Hier ist allein der Zugleiter (ZL) für die sichere Durchführung aller Zugfahrten auf der Zugleitstrecke verantwortlich. Der ZL erteilt die Fahrerlaubnis (Fe) an den Zugführer (Zf) oder Triebfahrzeugführer (Tf) durch mündliche oder schriftliche Aufträge mit teilweise ergänzender Beachtung von Fahrplanregeln.

Beim Technisch unterstützten Zugleitbetrieb (TUZ) wird der Zugleiter durch technische Mittel unterstützt. Hier kommen so genannte „verdeckt wirkende Sicherungssysteme“ zum Einsatz.

Mehr dazu im Themenbereich ? Zugleitbetrieb.


Letzte Aktualisierung: 01.03.2019


Literaturquelle:

  1. § 1 Abs. 2 EBO
  2. L. Fendrich, W. Fengler (Hrsg) „Handbuch Eisenbahninfrastruktur“ aus dem Kapitel „Betriebsführung der Infrastruktur“, 2. Auflage, 2014, ab Seite 405